Bezieht sich auf French VOC. Die Verordnung ist seit 2012 in Kraft und beinhalte die Einführung von Emission-Klassen (A+, B, C und D) basierend auf Grenzwerten zu flüchtigen organischen Verbindungen und von Aldehyden, nach einer Inkubationszeit von 28 Tagen.
Bei Einführung von Produkte in den französischen Markt, die unter diese Verordnungen fallen, besteht eine Kennzeichnungsplicht der Emissionsklasse.
Näheres unter:
https://www.eurofins.com/media/1577/french-voc-regulations-ch-en.pdf